Zum Hauptinhalt springen

Oldenburg (epd). Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen hat im vergangenen Jahr 12,5 Millionen Euro Nachzahlungen vor den Sozialgerichten des Landes erstritten. In fast 14.000 Verfahren hätten die Juristen und Juristinnen des Verbands Ansprüche im Sozialrecht erfolgreich durchgesetzt, sagte der Landesvorsitzende Friedrich Stubbe am Mittwoch in Oldenburg. Der Verband mache immer häufiger die Erfahrung, dass Rentenansprüche, eine Behinderung oder Hilfsmittel von der Krankenkasse erst dann bewilligt werden, wenn auf juristischem Weg gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen werde.

 

 

 

Dies sei Geld, auf das die meisten Menschen angewiesen seien und das ihnen per Gesetz eigentlich sofort zugestanden hätte, sagte Stubbe. Doch den langen Weg des Widerspruchs- oder sogar Klageverfahrens traue sich längst nicht jeder zu. «Viele sind gesundheitlich bereits angeschlagen, wenn sie zu uns kommen. Einige sind auch verunsichert vom abgelehnten Antrag. Da ist erst einmal Überzeugungskraft unserer Juristen nötig, dass zum Beispiel mit einem detaillierteren Gutachten der Prozess sehr wahrscheinlich positiv entschieden wird.»

 

 

 

Die größte Summe an Nachzahlungen wurde laut Stubbe bei der Rentenversicherung durch rückwirkend bewilligte Erwerbsminderungsrenten erzielt. Die hohen Beträge ergäben sich vor allem aus der langen Verfahrensdauer von nicht selten zwei Jahren oder noch länger. Doch viele Erfolge der VdK-Rechtsberater ließen sich finanziell gar nicht darstellen: Wenn etwa eine Reha-Maßnahme erfolgreich durchgesetzt oder der Grad der Behinderung erhöht werde, werde dafür kein Geldwert festgelegt.

 

 

 

Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Oldenburg hat eigenen Angaben zufolge in beiden Bundesländern zusammen mehr als 100.000 Mitglieder. In 26 Geschäftsstellen berate der Verband in sozialrechtlichen Fragen und vertrete seine Mitglieder gegenüber den Sozialversicherungsträgern bis hin zu den Sozialgerichten.