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Hannover (epd). Niedersachsen schätzt den Impfstatus der Beschäftigten in der Pflege als sehr gut ein. Eine Umfrage des Sozialministeriums unter den Pflegeeinrichtungen im Land zum Stichtag 17. Januar habe Impfquoten bis zu 95 Prozent ergeben, sagte am Dienstag in Hannover der Leiter des Corona-Krisenstabs, Heiger Scholz. Er sprach von «extrem guten Zahlen», die mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März die Lage im Land «entschärfen» würden. Zuvor hatte Ministerpräsident Weil (SPD) den Vorstoß Bayerns gerügt, die Impfpflicht zunächst aussetzen zu wollen. Die diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen sehen indes noch viel Regelungsbedarf.

 

 

 

In Niedersachsen liegt die Quote der Ungeimpften beim Pflege- und Betreuungspersonal in der Alten- und Krankenpflege nach Ministeriumsangaben bei 5,48 Prozent. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind 8,62 Prozent des Pflegepersonals noch nicht geimpft. Ähnliche oder bessere Werte erreichen auch Einrichtungen für betreutes Wohnen mit 5,42 Prozent und der Tagespflege mit 3,32 Prozent an ungeimpftem Pflegepersonal.

 

 

 

Angesichts dieser Zahlen sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), das Land gehe davon aus, die Folgen der Impfpflicht bewältigen zu können Die meisten Beschäftigten in der Pflege seien sehr verantwortungsbewusst. Für Bayern hatte der dortige Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag erklärt, er wolle die Impfpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern zunächst aussetzen. Er begründete das unter anderem mit der Sorge vor einer Abwanderung von Fachkräften.

 

 

 

Weil kritisierte: «Bayern ist inzwischen ein komplett unberechenbarer Faktor in der Corona-Diskussion. Dass nunmehr sogar die Umsetzung eines Bundesgesetzes auf nicht absehbare Zeit verweigert wird, hat allerdings eine neue Qualität.» Geltendes Recht sei überall anzuwenden und stehe nicht zur Disposition der jeweiligen Landesregierung.

 

 

 

Weiteren Handlungsbedarf vor einer Einführung der Impfpflicht in der Pflege mahnt inzwischen jedoch auch der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen an. «Es sind noch endlos viele Fragen nicht gelöst», sagte der Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Daub dem Evangelischen Pressedienst (epd). So gebe es beispielweise Einrichtungen, die auf ungeimpfte Beschäftigte nicht verzichten könnten. «Was machen die, wenn die Menschen nicht mehr arbeiten dürfen?»

 

 

 

Daub betonte, auch in vielen technischen Details gebe es Klärungsbedarf. Viele Beschäftigte in der Pflege sähen es als diskriminierend an, mit einem Beschäftigungsverbot belegt werden zu können, während beispielsweise ungeimpfte Angehörige Coronaviren genauso in ein Pflegeheim tragen könnten. «Man bekämpft eine Pandemie nur mit einer allgemeinen Impfpflicht», sagte Daub.

 

 

 

Das Sozialministerium erarbeitet nach eigenen Angaben derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und der darin enthaltenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte, die zum Stichtag 16. März keinen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder eine Kontraindikation gegen die Covid-19-Impfung vorlegen, müssen von ihrem Arbeitgeber an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

 

 

Mit der Meldung beginnt eine Einzelfallprüfung. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ein Automatismus, der ungeimpften Beschäftigten das Betreten der Einrichtung ab dem 16. März untersagt, ist im Gesetz hingegen nicht vorgesehen.