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Göttingen (epd). Weil ihr Vorname wie ein bekannter Sprachassistent lautet, darf ein sechsjähriges Mädchen ihn nun ändern. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Klägerin einen zweiten Vornamen bekommen darf, wie ein Sprecher mitteilte (Az: 4 A 79/21). Die Eltern, die ihrer Tochter ursprünglich den Namen gaben, hatten ihre Klage damit begründet, dass das Mädchen inzwischen erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide. Den Namen nannte das Gericht zum Schutz des Mädchens nicht.

 


Immer wieder würden andere Personen der Klägerin Befehle erteilen, da der Name heute sofort mit dem Namen des Sprachassistenten in Verbindung gebracht werde, hieß es in der Begründung der Klage. Dies habe das Mädchen seelisch sehr belastet. In der mündlichen Verhandlung hatten die Eltern zahlreiche Vorfälle geschildert, in denen ihre Tochter aufgrund ihres Vornamens belästigt worden sei.

 


Die vierte Kammer des Gerichts kam zu dem Ergebnis, dass diese Belastung ein wichtiger Grund für die Namensänderung sei. Der Name sei in «besonders herausragendem Maße» für Missbrauch geeignet. Zum einen sei der Sprachassistent sehr bekannt, zum anderen handele es sich um mehr als nur eine reine Produktbezeichnung. Der Name sei das «Schlüsselwort» zur Nutzung des Geräts. Durch das Hinzufügen eines zweiten Vornamens bleibe ein gewisser «Wiedererkennungswert» erhalten.

 


Die Stadt Göttingen hatte hingegen eingewandt, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung nicht vorliege und die seelische Belastung nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt sei. Der Änderungswunsch der Eltern beruhe vielmehr darauf, dass sie die Namensgebung nachträglich bereuten. Ein Produktname könne nicht automatisch zu einem Anspruch der vielen Inhaber gleichlautender Vornamen auf Namensänderung führen. Letztlich könne jeder Name mit einiger Fantasie ins Lächerliche gezogen werden. Gegen das Urteil kann die Stadt innerhalb eines Monats Berufung beantragen.