Ansprechperson für Betroffene

Gina Beushausen
Fachstelle Sexualisierte Gewalt - Dezernat I
-
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Ansprechperson für Betroffene

Nadine Schlie
Fachstelle Sexualisierte Gewalt - Dezernat I
-
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Ansprechperson für Prävention

Björn Kraemer
Fachstelle Sexualisierte Gewalt - Dezernat III
-
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Ansprechperson für Prävention

Kerstin Wille
-
Haareneschstraße 58
26121 Oldenburg
Ansprechperson für Intervention und Aufarbeitung

Merle Witt
Fachstelle Sexualisierte Gewalt - Dezernat I
-
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Beistand und Begleitung für Betroffene
Beistand und Begleitung
... So erfahren Betroffene Beistand und Begleitung
Sich auf Schutz verlassen können. Gehör finden. Sich fallen lassen und aufgefangen werden. Es tut gut, mit einem Menschen offen sprechen zu können und zu wissen: Es dringt nichts nach außen. Und: Ich kann selber über mich bestimmen.
Weitere Informationen
... Sensibilisiert für die Grenzen von Kindern und Jugendlichen
Wir üben uns in Wachsamkeit. Wir hören auf Zwischentöne, achten auf Zeichen, entwickeln ein Gespür für Übergriffe und Grenzen. Wir sind da. Kein Kind, das sich nach einer Erfahrung sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg an einen Erwachsenen wendet, soll ungehört bleiben.
Weitere Informationen
... Beirat stellt beständige Achtsamkeit sicher
In allen Bereichen und auf allen Ebenen nehmen Schutzkonzepte Gestalt an. Strukturen brechen auf. Ein sensibler Umgang mit Nähe und Distanz ist dabei, Normalität zu werden. Der Beirat sorgt dafür, dass dies so bleibt.
Weitere Informationen
… Anerkennung erlittenen Leids
In der Anerkennungskommission laufen die Fäden für Anerkennungszahlungen zusammen. Die unabhängige Kommission prüft die „Anträge auf Anerkennung des Leids“ und entscheidet über die Höhe der Leistungen. Die Anerkennungskommission wird im Auftrag der fünf Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Bremischen evangelischen Kirche tätig.
… Begründeten Verdacht melden
Wenn Sie einen Verdacht auf sexualisierter Gewalt haben, melden Sie diesen bitte bei unserer Meldestelle. Für unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen besteht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt gesetzlich sogar eine Meldepflicht. Als Meldestelle ist Oberkirchenrat Hauke Smoor Ansprechpartner.
Weiterführende Links
Zentrale Anlaufstelle.help
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet.
Zentrale Anlaufstelle.help
0800 5040-112
zentrale@anlaufstelle.help
Weitere Informationen zur Zentralen Anlaufstelle.help finden Sie auf der Homepage unter: www.anlaufstelle.help
Darüber hinaus gibt es weitere Ansprechstellen außerhalb der Kirchen:
Kinder- und Jugendtelefon
„NummerGegenKummer“
116 111
www.nummergegenkummer.de
Kinderschutzzentrum Oldenburg
0441 17788
www.kinderschutz-ol.de
Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)
0441 16656
www.wildwasser-oldenburg.de
Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Das bundesweite Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
0800 22 55 530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Meldestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Meldestelle
Oberkirchenrat Hauke Smoor
E-Mail: meldestelle@kirche-oldenburg.de
Meldung an Meldestelle
Hier finden Sie ein digitales Formular, mit dem Sie eine Meldung sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg an die Meldestelle der oldenburgischen Kirche senden können. Das Formular erhält ausschließlich Oberkirchenrat Hauke Smoor.
Mehr lesenZudem besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an die EKD zu wenden. Link einfügen: Fachstelle Sexualisierte Gewalt – EKD
Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung
Wir bieten neben den Ansprechpersonen der oldenburgischen Kirche Unterstützung an z.B. durch:
- Kostenübernahme für psychologische Beratung, wenn andere Kostenträger nicht bereitstehen
- Kostenübernahme für eine rechtlichen Erstberatung
In beiden Fällen nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpersonen Kontakt auf, um Einzelheiten und Fragen zum Verfahren zu klären. - Anerkennungszahlungen für erlittenes Unrecht
Hierzu gibt es einen Antrag, der als pdf zum Download zur Verfügung steht oder über die Ansprechpersonen angefordert werden kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ausfüllen des Antrags nicht ohne erneute Auseinandersetzung mit dem erlittenen Unrecht möglich ist. Insofern besteht die Gefahr einer Retraumatisierung. Sehr sinnvoll ist deshalb die Bearbeitung mit einer Vertrauensperson. Auch unsere Ansprechpersonen stehen dafür zur Verfügung.
Die Prüfung des Antrags erfolgt durch die Anerkennungskommission, deren Arbeit im Merkblatt beschrieben wird.
Rahmenschutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Prävention
Das Rahmenschutzkonzept der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wurde von der AG des Runden Tisches "Prävention und Intervention `Sexualisierte Gewalt`" gemeinsam mit der Präventionsbeauftragten der oldenburgischen Kirche erstellt. Alle Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen haben einen entsprechenden Ordner (Portfolio) mit einigen Leseexemplaren erhalten.
Der Auftrag lautet: Menschen im Wirkungskreis der oldenburgischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren (Richtlinie der EKD 2019). Mithilfe der neun Bausteine des Portfolios soll das jeweilige Schutzkonzept - angepasst an die jeweiligen Bedingungen vor Ort – entwickelt werden.
Beratung und Begleitung beim Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Für Mitarbeitende
Für Mitarbeiter*innen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Mit Inkrafttreten des „Kirchengesetzes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ am 01.12.2021 sind alle Leitungsorgane von Kirchengemeinden und Einrichtungsleitungen dazu verpflichtet, vor Ort institutionelle Schutzkonzepte zu erstellen - mit dem Ziel, strukturelle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt dauerhaft zu verankern.
Wir bieten mit der EEB und dem Landesjugendpfarramt gezielt Beratung an u. a. zur Schutzkonzept-Entwicklung, Basisschulungen und eine Schulungsmultiplikator*innen-Ausbildung an. Nutzen Sie gerne den Service der Vermittlung geeigneter Referent*innen und Berater*innen.
Gesetzliche Grundlage
Seit Dezember 2021 ist ein entsprechendes Kirchengesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft. Bereits im Mai 2010 hat der Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bekräftigt, dass es bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Raum der oldenburgischen Kirche keinerlei Toleranz gibt. Die Kirchengemeinden und Mitarbeitenden sind aufgefordert, in ihrem Verantwortungsbereich mit dafür Sorge zu tragen, dass Fälle von sexualisierter Gewalt aufgedeckt werden.
ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt
ForuM-Studie
Mit einer breit angelegten unabhängigen Studie ist das Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland untersucht worden. Ende 2020 hatte der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse wurden am 25. Januar 2024 veröffentlicht.
Die Ergebnisse der ForuM-Studie können unter www.forum-studie.de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Studie unter www.ekd.de/forumstudie
Downloads und Links
Downloads
Publikationen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
Feedback & Anregungen
Statements
Berufliche Qualifikationen:
- Sozialarbeiter und Religionspädagoge B.A. – Diakon
- Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz gemäß SGB VIII und KKG
- Sexualpädagoge – isp
- Multiplikator für den Präventionsstandard hinschauen-helfen-handeln von EKD und Diakonie
- Freiwilligenmanager
Warum arbeite ich in der Fachstelle Sexualisierte Gewalt?
Eine der wichtigsten Fragen ist für mich, wie wir die uns anvertrauten Menschen von Anfang an bestmöglich schützen können, damit sie innerhalb der Kirche wirklich sicher sind. Dafür sind Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen des kirchlichen Lebens notwendig.
Diese möchte ich mit vielen engagierten Menschen in unserer Kirche gemeinsam umsetzen und etablieren, um Kirche für alle zu einem sichereren Ort zu machen.
Berufliche Qualifikationen:
- Sozialpädagogin, Gestalttherapeutin
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft
- langjährige Tätigkeit in Beratung, Therapie, Supervision und -Fortbildung
Warum arbeite ich in der Fachstelle Sexualisierte Gewalt?
Ein Arbeitsschwerpunkt in meiner langjährigen Tätigkeit lag in der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die sexuelle Gewalt erlebt haben.
Die Arbeit in der Fachstelle ermöglicht mir nach meiner Berentung meine beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt sinnvoll und nützlich einzusetzen. Diese Zusammenarbeit mit den traumatisierten Menschen ist sehr abwechslungsreich, was mir sehr entgegenkommt.
Berufliche Qualifikationen:
- Volljuristin und Rechtsanwältin für Sozialrecht
- Mediatorin
- Mediatorin im Strafrecht
Warum arbeite ich in der Fachstelle Sexualisierte Gewalt?
Mir ist es wichtig, dass die Kirche wieder zu einem sicheren Raum wird. Daher möchte ich von Betroffenen lernen, was die Kirche verändern und verbessern muss. Eine proaktive Aufklärung und Aufarbeitung von geschehenem Unrecht sind dafür aus meiner Sicht unerlässlich. Zudem ist es mir wichtig, den Kirchengemeinden auf diesem schwierigen Wegen Sicherheit und Begleitung zu geben.
Ansprechperson für Kindeswohl und Prävention
Landesjugendpfarramt und Fachstelle Sexualisierter Gewalt
Berufliche Qualifikationen:
- Studienabschluss: Diplom-Pädagogin, Studienrichtung Erwachsenenbildung / Weiterbildung
- Langjährige Berufserfahrung in der Bildungsarbeit und in der Begleitung von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen im Bereich Freiwilligendienste
- Freiwilligenkoordinatorin (AfE)
- Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft
Warum arbeite ich in der Fachstelle Sexualisierte Gewalt?
Kinder und Jugendliche benötigen einen besonderen Schutz durch Erwachsene, um gut aufwachsen zu können. Mich motiviert es, mit meiner Arbeit als Bildungsreferentin einen Beitrag dazu zu leisten, Menschen bei kirchlichen Angeboten (und letztlich auch außerhalb) zum Handeln und einer bewussten Haltung im Kontext von Kindeswohl und Prävention zu befähigen.


