Struktur
Im Mai 2016 hat die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg das „Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung“ beschlossen. Daraus ergibt sich die folgende Struktur für die Ausbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Gottesdienst:
- „Lektorin“ bzw. „Lektor“: Sie übernehmen in Gottesdiensten z.B. biblische Lesungen oder Gebete (bisher: „Lektor/Lektorin nach A“). Als Qualifizierung für diese ehrenamtliche Mitarbeit im Gottesdienst bieten wir ab sofort den „Offenen Grundkurs“ an.
- „Predigtlektorin“ bzw. „Predigtlektor“: Sie dürfen einen Gottesdienst leiten und auf Grundlage einer Lesepredigt predigen. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Kurses Ausbildung zur Predigtlektorin/-lektorin (bisher: „Lektor/Lektorin nach B“).
- „Prädikantin“ bzw. „Prädikant“: Sie dürfen einen Gottesdienst nicht nur leiten, sondern auch eine selbst verfasste Predigt halten. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Predigtlektor bzw. -lektorin sowie der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Prädikantin/zum Prädikanten (bisher: „Lektor/Lektorin nach C“).
Linktipps
Linktipps
- Predigtlektoren- und Prädikantengesetz
www.kirche-oldenburg.de/fileadmin/Redakteure/Themen/Bildung/Lektoren/Predigtlektoren-_und_Praedikantengesetz.pdf
- Fortbildungsangebote
https://www.kirche-oldenburg.de/themen/bildung/lektoren/fortbildungsangebote