Verwaltungsstruktur der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, Gelegenheit zur Stellungnahme
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat nach kontroverser Diskussion über zwei unterschiedliche, neue Verwaltungsmodelle auf ihrer außerordentlichen Tagung am 9. März 2024 beschlossen, den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen, den Ausschüssen der Synode und den Regionalen Dienststellen Gelegenheit zu geben, zu den Anträgen des Gemeinsamen Kirchenausschusses und des Beirates der GKV Stellung zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen soll die Synode auf ihrer 10. Tagung im November 2024 erneut über die eingebrachten oder aufgrund der Stellungnahmen abgeänderten Anträge entscheiden.
Der Oberkirchenrat wurde gebeten, die Stellungnahmen umgehend einzuholen und diese dem Gemeinsamen Kirchenausschuss und dem Beirat der GKV bis spätestens zum 15. September 2024 zuzuleiten.
Hier finden Sie die unterschiedlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verwaltung sowie die Einbringungsreden auf der außerordentlichen Synodentagung im Format PDF:
GKA - Überlegung zur neuen Verwaltung
GKA-Einbringung - Bischof Thomas Adomeit: Überlegung zur neuen Verwaltung
Beirat der GKV - Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Verwaltung
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat OKR i. R. Detlev Fey um eine Analyse der gesamten Verwaltung in der ELKiO gebeten. Detlev Fey war bis Sommer 2023 juristischer Oberkirchenrat in der EKD. Hauptsächlich war er für das Arbeitsrecht verantwortlich, die Organisationsberatung bildete einen zweiten Aufgabenschwerpunkt. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Analyse hat OKR i. R. Fey Handlungsempfehlungen für die künftige Struktur und Ausstattung der Verwaltung der oldenburgischen Kirche entwickelt. Für die Analysephase war der Zeitraum von Juli bis Ende November 2023 vereinbart. Die Handlungsempfehlungen wurden Anfang 2024 vorgelegt.
Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Verwaltung von OKR i. R. Detlev Fey
Gelegenheit zur Stellungnahme
Wir freuen uns über Ihre Kommentierung. Anregungen oder Alternativen zu dem Vorschlag des Gemeinsamen Kirchenausschusses und/oder des Beirates der Gemeinsamen Kirchenverwaltung können bis zum 1. September 2024 berücksichtigt werden. Hier können Sie Ihre Stellungnahme online abgeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Oberkirchenrat Udo Heinen.
Hier finden Sie das Einladungsschreiben zu den Informationsveranstaltungen bezüglich der Verwaltungsstruktur im Format PDF.